Art. 42quater IVG

Anspruch

1 Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Versicherte:
  1. a. denen eine Hilflosenentschädigung der IV nach Artikel 42 Absätze 1–4 ausgerichtet wird;
  2. b. die zu Hause leben; und c. die volljährig sind.
2 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen fest, unter denen Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben.
3 Er legt die Voraussetzungen fest, unter denen Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Assistenzbeitrag
    · 17.10.2014 · 90 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Assistenzbeitrag. [BGE 140 V 543 E. 3.2.2](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_140 V 543) ist in dem Sinne zu präzisieren, als das standardisierte Abklärungsinstrument FAKT2 kein geeignetes Instrument z…
    · 06.09.2022 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Invalidenversicherungsrechtliche Heimdefinition im Zusammenhang mit lebenspraktischer Begleitung
    · 17.08.2020 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen
    · 22.08.2019 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Assistenzbeitrag pro Jahr
    · 23.06.2015 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anspruch auf einen Assistenzbeitrag
    · 15.04.2014 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 21.04.2015 · 17 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Assistenzbeitrag)
    · 26.08.2016 · 10 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 23.06.2015 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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