Art. 60 IVG

Aufgaben

1 Die Ausgleichskassen haben insbesondere folgende Aufgaben:
  1. a. die Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen;
  2. b. die Berechnung der Renten, Taggelder und Entschädigungen für Betreuungskosten;
  3. c. die Auszahlung der Renten, Taggelder und Entschädigungen für Betreuungskosten sowie die Auszahlung der Hilflosenentschädigungen an Volljährige.
2 Im Übrigen ist Artikel 63 AHVG sinngemäss anwendbar.
3 Der Bundesrat kann Vorschriften über die Erledigung von Streitigkeiten bezüglich der örtlichen Zuständigkeit erlassen und dabei von Artikel 35 ATSG abweichen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Massgebend ist, ob der nachträglich im Rahmen einer Wiedererwägung festgestellte Fehler eine AHV-analoge oder eine spezifisch IV-rechtliche Frage betrifft (Erw. 5-6).
    · 13.08.1979 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 46 und 60 IVG)
    · 12.02.1973 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachzahlung von Leistungen (Art. 48 IVG). - Soweit die Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 46 IVG) hinreichend substantiiert ist, bleibt sie während der fünfjährigen Verwirkungsfrist wirksam. - Begriff des ans…
    · 08.08.1974 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Parteistellung und Beschwerdelegitimation der Invalidenversicherungsstelle (IV-Stelle) im Strafverfahren
    · 22.01.2026 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung im Verhältnis zur Invalidenversicherung
    · 24.10.2019 · 0 Zitierungen
  6. 6
    · 07.07.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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