Art. 70 IVG

Strafbestimmungen

Die Artikel 87–91 AHVG finden Anwendung auf Personen, die in einer in diesen Bestimmungen umschriebenen Weise die Vorschriften der Invalidenversicherung verletzen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verletzung der Meldepflicht
    · 12.11.2013 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Revision der Invalidenrente (der UV) bei einer Meldepflichtverletzung
    · 19.02.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Falschbeurkundung
    · 11.12.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen. 1. Eine Bestrafung nach Art. 87 Abs. 3 AHVG setzt keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Strafbarkeit der Nichtablieferung nach unbenütztem Ablauf der Mahnfrist voraus (E. 1).…
    · 10.04.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung (Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrente, Revision, Rückerstattung)
    · 29.11.2016 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • Invalidenversicherung (Rückerstattung)
    · 09.01.2019 · 6 Zitierungen
  • 21.08.2017 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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