Art. 70 IVG
Strafbestimmungen
Die Artikel 87–91 AHVG finden Anwendung auf Personen, die in einer in diesen Bestimmungen umschriebenen Weise die Vorschriften der Invalidenversicherung verletzen.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verletzung der Meldepflicht19 Zitierungen
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2Revision der Invalidenrente (der UV) bei einer Meldepflichtverletzung0 Zitierungen
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3Falschbeurkundung0 Zitierungen
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4Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen. 1. Eine Bestrafung nach Art. 87 Abs. 3 AHVG setzt keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Strafbarkeit der Nichtablieferung nach unbenütztem Ablauf der Mahnfrist voraus (E. 1).…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrente, Revision, Rückerstattung)8 Zitierungen
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Invalidenversicherung (Rückerstattung)6 Zitierungen
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6 Zitierungen21.08.2017 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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