Art. 21 IVV
Bemessungsgrundlagen
1 …
2 Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens im Sinne von Artikel 23 Abs. 3 IVG werden Tage nicht berücksichtigt, an denen die versicherte Person kein oder nur ein vermindertes Erwerbseinkommen erzielt hat wegen:
- a. Krankheit;
- b. Unfall;
- c. Arbeitslosigkeit;
- d. Dienst im Sinne von Artikel 1a EOG ;
- e. Mutterschaft oder Vaterschaft;
- f. Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes im Sinne von Artikel 16o EOG;
- g. Aufnahme eines weniger als vier Jahre alten Kindes zur Adoption;
- h. anderer Gründe, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind.
3 Hat die versicherte Person vor mehr als zwei Jahren zum letzten Mal eine Erwerbstätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung ausgeübt, so ist auf das Erwerbseinkommen abzustellen, das sie durch die gleiche Tätigkeit unmittelbar vor der Eingliederung erzielt hätte, wenn sie nicht invalid geworden wäre.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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122 Zitierungen
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2An der bezüglich des Taggeldanspruchs in [BGE 110 V 263](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_110 V 263) erfolgten Gleichstellung von Versicherten, die im massgeblichen Zeitraum während mindestens sechs Monaten…9 Zitierungen
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3Art. 23 Abs. 1 IVG und Art. 21 Abs. 3 IVV: Bemessung der Taggelder2 Zitierungen
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4Taggelder während Eingliederungsmassnahmen1 Zitierungen
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51 Zitierungen
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6Anspruch auf Taggeld der schweizerischen Invalidenversicherung bei Bezug einer italienischen Invalidenpension0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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14 Zitierungen15.03.2010 · 14 Zitierungen
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6 Zitierungen04.09.2013 · 6 Zitierungen
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VSBES.2018.75 Zitierungen24.09.2018 · 5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.