Art. 39a IVV
Minderjährige Versicherte
Minderjährige Versicherte haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 42quater Abs. 1 Buchstaben a und b IVG erfüllen und:
- a. regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;
- b. während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt ausüben; oder c. denen ein Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf nach Artikel 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen9 Zitierungen
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2Assistenzbeitrag für minderjährige Versicherte4 Zitierungen
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3Invalideneinkommen; Abzug vom Tabellenlohn2 Zitierungen
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4Intensivpflegezuschlag zur Hilflosenentschädigung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung3 Zitierungen
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2 Zitierungen28.10.2022 · 2 Zitierungen
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Invalidenversicherung2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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