Art. 39a IVV

Minderjährige Versicherte

Minderjährige Versicherte haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 42quater Abs. 1 Buchstaben a und b IVG erfüllen und:
  1. a. regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;
  2. b. während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt ausüben; oder c. denen ein Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf nach Artikel 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen
    · 22.08.2019 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Assistenzbeitrag für minderjährige Versicherte
    · 02.06.2021 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Invalideneinkommen; Abzug vom Tabellenlohn
    · 08.07.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Intensivpflegezuschlag zur Hilflosenentschädigung
    · 24.11.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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