Art. 30 KLV
1 Zur Überprüfung der klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse und des effektiven Beitrags der Finanzbranchen an die Ziele nach Artikel 3 KlG stellt das BAFU in Absprache mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen den Finanzbranchen mindestens alle zwei Jahre einen Klimatest zur Verfügung.
2 Die Teilnahme am Klimatest ist freiwillig.
3 Der Klimatest muss sich auf eine international anerkannte, wissenschaftsbasierte und szenariobasierte Methode stützen und für die verschiedenen Anlageklassen und Sektoren spezifische quantitative und qualitative Ergebnisse liefern. Die Methode muss unlizenziert zur Verfügung stehen.
4 Das BAFU sorgt dafür, dass die Vollständigkeit der Eingaben plausibilisiert werden kann.
5 Es stellt anhand der Ergebnisse des Klimatests den Stand der klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse und des effektiven Beitrags an die Erreichung der Ziele nach Artikel 3 KlG fest. Es veröffentlicht die Ergebnisse und den Anteil der Teilnehmenden in aggregierter Form pro Branche.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG: Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht hinreichend nachgewiesen ist225 Zitierungen
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2Gesetzliche Grundlage dieser Verordnungsbestimmung; massgebende Kriterien für die Beurteilung der Frage, wann (unzulässige) Publikumswerbung gegeben ist, sowie daran anknüpfende verwaltungsrechtliche Massnahmen.146 Zitierungen
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3Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)134 Zitierungen
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4Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Generika und Höhe des Selbstbehalts bei Arzneimitteln114 Zitierungen
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5Vergleichsgruppenbildung im Rahmen des therapeutischen Quervergleichs (TQV); Ermittlung der mittleren Erhaltungsdosis34 Zitierungen
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Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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120 Zitierungen
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80 Zitierungen
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74 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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