Art. 18 LRV

Vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei Verkehrsanlagen

Bei Verkehrsanlagen ordnet die Behörde alle technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen an, mit denen die vom Verkehr verursachten Emissionen begrenzt werden können.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anordnung emissionsmindernder Massnahmen im Baubewilligungsverfahren (Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 USG, Art. 12 USG und Art. 44a USG; Art. 18 LRV, Art. 19 LRV und Art. 31 ff
    · 24.03.1997 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Umweltschutzrecht und Raumplanung; baurechtliche Behandlung eines UVP-pflichtigen Verwaltungskomplexes mit Parkplätzen
    · 21.04.1997 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt
    · 01.04.1996 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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