Art. 40 LSV

Belastungsgrenzwerte

1 Die Vollzugsbehörde beurteilt die ermittelten Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen anhand der Belastungsgrenzwerte nach den Anhängen 3 ff.
2 Die Belastungsgrenzwerte sind auch überschritten, wenn die Summe gleichartiger Lärmimmissionen, die von mehreren Anlagen erzeugt werden, sie überschreitet. Dies gilt nicht für die Planungswerte bei neuen ortsfesten Anlagen (Art. 7 Abs. 1).
3 Fehlen Belastungsgrenzwerte, so beurteilt die Vollzugsbehörde die Lärmimmissionen nach Artikel 15 des Gesetzes. Sie berücksichtigt auch die Artikel 19 und 23 des Gesetzes.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz vor Lärm einer Tea-Room-Terrasse; Art. 7 USG, 15 USG und 25 USG, Art. 7 LSV, 8 LSV und 47 LSV
    · 14.07.1997 · 190 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Lärmschutz; Betrieb einer Sportanlage
    · 17.07.2007 · 128 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beschwerdelegitimation (Art. 89 BGG)
    · 25.01.2011 · 89 Zitierungen
  4. 4
    Geläut von Kirchenglocken
    · 07.06.2000 · 77 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Lärmschutz, Kinderspielplatz, Sanierungsmassnahmen; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 7 USG, Art. 11 ff
    · 19.11.1996 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schiesslärm am Liestaler Banntag; Art. 10 BV, Art. 2 und 8 EMRK; Anspruch auf körperliche Unversehrtheit
    · 03.05.2000 · 64 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Baueinsprache
    · 27.02.2014 · 40 Zitierungen
  • Baubewilligung
    · 09.03.2018 · 31 Zitierungen
  • Kirchengeläut
    · 13.12.2017 · 26 Zitierungen

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