Art. 13 MVG
Geldleistungen bei Freiheitsentzug (Art. 21 Abs. 5 ATSG )
Hat der Versicherte Angehörige, denen im Falle seines Todes ein Rentenanspruch zustehen würde, so sind ihnen Taggeld oder Invalidenrente während des Straf- und Massnahmevollzugs ganz oder teilweise auszurichten, sofern sie ohne diese Leistung in Not geraten würden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 43 MVG (in der bis 3113 Zitierungen
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2Teilweise Einstellung des Taggeldes des Unfallversicherers während des Aufenthalts des Versicherten in einer Strafanstalt mit Rücksicht auf seine Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau (Angehörigenprivileg)5 Zitierungen
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3Voraussetzungen dafür.4 Zitierungen
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42 Zitierungen
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5Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 MVG, Art. 5 VwVG: Bedeutung des Vorschlages auf Erledigung und des dagegen erhobenen Einspruches0 Zitierungen
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6Art. 25 Abs. 1 MVG. - Bestätigung der Rechtsprechung gemäss den Urteilen [BGE 112 V 376](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_112 V 376) und [BGE 112 V 387](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_112 V 387…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen28.02.2012 · 3 Zitierungen
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Invalidenrente / Erlass Rückforderung1 ZitierungenVSBES.2017.2· 22.12.2016 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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