Art. 26 MWSTV

Leistungen an eng verbundene Personen

Das Erbringen von Leistungen an eng verbundene Personen gilt als Leistungsverhältnis. Die Bemessung richtet sich nach Artikel 24 Abs. 2 MWSTG.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mehrwertsteuer
    · 25.08.2000 · 134 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 26 Abs. 2 und Art. 34 lit. a Ziff. 2 MWSTV: Kostenvorschüsse an Anwälte
    · 08.06.2000 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Übergangsrechtliche Behandlung von Abonnementsverträgen
    · 15.05.1997 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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