Art. 18b NHG

1 Die Kantone sorgen für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung.
2 In intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleich mit Feldgehölzen, Hecken, Uferbestockungen oder mit anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation. Dabei sind die Interessen der landwirtschaftlichen Nutzung zu berücksichtigen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Heckenschutz
    · 02.07.2007 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschwerdelegitimation im kantonalen Verfahren der gesamtschweizerischen Vereinigungen
    · 18.12.1996 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unterschutzstellung von Bahnbauten und Objekten auf Bahngrundstücken
    · 24.02.1995 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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