Art. 18b NHG
1 Die Kantone sorgen für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung.
2 In intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleich mit Feldgehölzen, Hecken, Uferbestockungen oder mit anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation. Dabei sind die Interessen der landwirtschaftlichen Nutzung zu berücksichtigen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Heckenschutz23 Zitierungen
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2Beschwerdelegitimation im kantonalen Verfahren der gesamtschweizerischen Vereinigungen1 Zitierungen
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3Unterschutzstellung von Bahnbauten und Objekten auf Bahngrundstücken1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Baubewilligung13 Zitierungen
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Ortsplanungsrevision9 Zitierungen
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Gesamtrevision Nutzungsplanung5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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