Art. 111 OG

Einheit des Verfahrens

1 Wer zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt ist, muss sich am Verfahren vor allen kantonalen Vorinstanzen als Partei beteiligen können.
2 Bundesbehörden, die zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt sind, können die Rechtsmittel des kantonalen Rechts ergreifen und sich vor jeder kantonalen Instanz am Verfahren beteiligen, wenn sie dies beantragen.
3 Die unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts muss mindestens die Rügen nach den Artikeln 95–98 prüfen können. …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 07.05.1985 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abweisung dieses Antrages.
    · 03.02.1993 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Parkingmeter
    · 08.06.1955 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 49, 52 und 56 ATSG: Aufschiebende Wirkung
    · 13.07.2004 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kassenzugehörigkeit und Kassenwechsel (Art. 64 AHVG und 121 AHVV)
    · 30.11.1976 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Unfallverhütung (Art. 65 KUVG, Art. 8 und Art. 71 lit. a ArbG)
    · 29.10.1975 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Einreisesperre
    · 15.09.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • circonvallazione di Roveredo della strada nazionale N 13 (revoca dell'effetto sospensivo)
    · 30.05.2006 · 0 Zitierungen it
  • Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (Mehrwertsteuer; 1. Quartal 2001 bis 4. Quartal 2001)
    · 19.01.2006 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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