Art. 22 OG

Geschäftsverteilung

Das Bundesgericht regelt die Verteilung der Geschäfte auf die Abteilungen nach Rechtsgebieten, die Bildung der Spruchkörper sowie den Einsatz der nebenamtlichen Richter und Richterinnen durch Reglement.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahrensrechtlicher Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG)
    · 28.04.2000 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 06.08.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ablehnung eines Schiedsrichters (Art. 18 Abs. 1 KSG, Art. 22 Abs. 1 lit. b und Art. 23 lit. c OG)
    · 07.11.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 04.11.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 91 ff., 99, 105bis Abs. 2, Art. 214 Abs. 1 BStP
    · 13.06.1996 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Fürsorgerische Freiheitsentziehung
    · 12.03.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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