Art. 22 OG
Geschäftsverteilung
Das Bundesgericht regelt die Verteilung der Geschäfte auf die Abteilungen nach Rechtsgebieten, die Bildung der Spruchkörper sowie den Einsatz der nebenamtlichen Richter und Richterinnen durch Reglement.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verfahrensrechtlicher Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG)8 Zitierungen
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22 Zitierungen
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30 Zitierungen
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40 Zitierungen
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5Art. 91 ff., 99, 105bis Abs. 2, Art. 214 Abs. 1 BStP0 Zitierungen
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6Fürsorgerische Freiheitsentziehung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen09.12.2003 · 2 Zitierungen
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2 Zitierungen09.12.2003 · 2 Zitierungen
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1 Zitierungen07.11.2006 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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