Art. 51 OG

Berechnung

1 Der Streitwert bestimmt sich:
  1. a. bei Beschwerden gegen Endentscheide nach den Begehren, die vor der Vorinstanz streitig geblieben waren;
  2. b. bei Beschwerden gegen Teilentscheide nach den gesamten Begehren, die vor der Instanz streitig waren, welche den Teilentscheid getroffen hat;
  3. c. bei Beschwerden gegen Vor- und Zwischenentscheide nach den Begehren, die vor der Instanz streitig sind, wo die Hauptsache hängig ist;
  4. d. bei Klagen nach den Begehren des Klägers oder der Klägerin.
2 Lautet ein Begehren nicht auf Bezahlung einer bestimmten Geldsumme, so setzt das Bundesgericht den Streitwert nach Ermessen fest.
3 Zinsen, Früchte, Gerichtskosten und Parteientschädigungen, die als Nebenrechte geltend gemacht werden, sowie Vorbehalte und die Kosten der Urteilsveröffentlichung fallen bei der Bestimmung des Streitwerts nicht in Betracht.
4 Als Wert wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen gilt der Kapitalwert. Bei ungewisser oder unbeschränkter Dauer gilt als Kapitalwert der zwanzigfache Betrag der einjährigen Nutzung oder Leistung, bei Leibrenten jedoch der Barwert.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anforderungen an den Entscheid der kantonalen Behörde
    · 07.12.1993 · 31 Zitierungen
  2. 2
    Verdeutlichung der Rechtsprechung)
    · 30.09.1988 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anfechtung einer Schuldanerkennung wegen Drohung (Art. 29 und 30 OR). 1. Rückweisung der Streitsache gemäss Art. 52 OG, weil das angefochtene Urteil widersprüchliche Feststellungen über das Ergebnis der Beweisführung en…
    · 28.05.1984 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Berufung, Anforderung an das kantonale Urteil
    · 27.06.1964 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Internationales Privatrecht, anwendbares Recht (Änderung der Rechtsprechung)
    · 25.08.1961 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Persönliche Dienstbarkeit (Art. 781 ZGB) an einem öffentlichen Grundstück (Fischereirecht an einem Seegrundstück)
    · 13.02.1969 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 19.12.2013 · 4 Zitierungen
  • Gesellschaftsvertrag; Überweisung; Zession; IPRG
    · 15.12.2003 · 3 Zitierungen
  • 17.06.2004 · 2 Zitierungen

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