Art. 95 OG
Schweizerisches Recht
Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von:
- a. Bundesrecht;
- b. Völkerrecht;
- c. kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
- d. kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen und über Volkswahlen und ‑abstimmungen;
- e. interkantonalem Recht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1247 Zitierungen
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2Art. 4 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK. - Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK umfassen keinen formellen Anspruch auf Beizug versicherungsexterner medizinischer Gutachten, wenn Leistungsansprüche streitig sind. - Im Rahmen der fre…196 Zitierungen
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3Präzisierung der Rechtsprechung).31 Zitierungen
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4Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Staatsverträgen mit dem Ausland (Art. 84 Abs. 1 lit. c OG)19 Zitierungen
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5Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Zürcher Handarbeitslehrerinnen13 Zitierungen
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6BGE 31_II_3562 Zitierungen04.05.1905 · 2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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approvazione del piano regolatore1 Zitierungen
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1 Zitierungen31.05.2002 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen26.11.2001 · 1 Zitierungen it
Neueste BGer-Urteile
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