Art. 12 OHV
Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
1 Die Opferhilfeverordnung vom 18. November 1992 wird aufgehoben.
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Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Entschädigung und Genugtuung nach OHG, Geltungsbereich des OHG bei Straftaten mit grossem zeitlichem Abstand zwischen Tathandlung und Erfolgseintritt (Asbestopfer)2 Zitierungen
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2Zwischenentscheid, eidgenössisches Recht. - Voraussetzungen der Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Zwischenentscheid (Art. 268 Ziff. 1 BStP) (E. 2). - Das OHG ist eidgenössisches Recht im Sinne von Art.…1 Zitierungen
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3Schadenersatzansprüche der Witwe eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verwirkung0 Zitierungen
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4Ausnahmen: E. 3b u. 7)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Opferhilfe2 Zitierungen
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1 Zitierungen29.01.2010 · 1 Zitierungen
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Kein Anspruch auf Entschädigung oder Genugtuung, da Straftaten vor dem 1. Januar 1993 verübt wurden. (BGE 1C_498/2008)0 ZitierungenOH.2008.00009· 03.09.2008 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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