Art. 218 OR
Für die Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken gilt zudem das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Sperrfrist für die Weiterveräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke; Ausnahmen (Art. 218, 218 bis OR). 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Besetzung der kantonalen Rekurskommission: Die Auf…12 Zitierungen
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2Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken, Art. 218-218 quater OR11 Zitierungen
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37 Zitierungen
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46 Zitierungen
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5Vorkaufsrecht der Verwandten des Verkäufers nach Art. 6 EGG und ergänzendem kantonalen Recht. 1. Streitwert beim Prozess über Grundeigentum (Erw. 1). 2. Prätendentenstreit zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Käufe…6 Zitierungen
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6Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken, Art. 218 - 218 quater OR. 1. Zulässigkeit der Berufung5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Gewinnanteilsrecht0 Zitierungen
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Kaufrechtsvertrag; Rückforderungsanspruch; Verjährung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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