Art. 22 OR
1 Durch Vertrag kann die Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Vertrages begründet werden.
2 Wo das Gesetz zum Schutze der Vertragschliessenden für die Gültigkeit des künftigen Vertrages eine Form vorschreibt, gilt diese auch für den Vorvertrag.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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11. Art. 22 OR15 Zitierungen
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2Architektenvertrag4 Zitierungen
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3Verjährung einer auf Kündigung gestellten (Art. 130 Abs. 2 OR) oder von einer Wollensbedingung abhängigen Forderung3 Zitierungen
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4BGE 58_II_3622 Zitierungen01.01.1932 · 2 Zitierungen
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51. Art. 19 Abs. 1, 22, 112 OR1 Zitierungen
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6BGE 57_II_5021 Zitierungen14.10.1931 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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Reservationsvertrag, Berufung gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 14. November 2002.4 Zitierungen
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Versicherungsvertrag2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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