Art. 229 OR

Abschluss des Kaufes

1 Auf einer Zwangsversteigerung gelangt der Kaufvertrag dadurch zum Abschluss, dass der Versteigerungsbeamte den Gegenstand zuschlägt.
2 Der Kaufvertrag auf einer freiwilligen Versteigerung, die öffentlich ausgekündigt worden ist und an der jedermann bieten kann, wird dadurch abgeschlossen, dass der Veräusserer den Zuschlag erklärt.
3 Solange kein anderer Wille des Veräusserers kundgegeben ist, gilt der Leitende als ermächtigt, an der Versteigerung auf das höchste Angebot den Zuschlag zu erklären.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Miteigentümervorkaufsrecht (Art. 682 ZGB); vertragliches Vorkaufsrecht (Art. 681 ZGB und Art. 216 Abs. 3 OR); Erwerb des Grundeigentums bei freiwilliger öffentlicher Versteigerung (Art. 235 OR). 1. Der Ersteigerer eines…
    · 09.11.1989 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Freihandverkauf im Konkurs (Art. 256 SchKG). 1. Rechtsnatur des Freihandverkaufes (E. 4). 2. Eine Information der Konkursverwaltung über einen wesentlichen Preisfaktor, welche die wirklichen Verhältnisse nicht ausreiche…
    · 01.05.1980 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Teilung des Miteigentums durch öffentliche Versteigerung; Zwangsversteigerung
    · 27.02.2023 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Freiwillige öffentliche Versteigerung; Wegbedingung der Sachgewährleistung (Art. 234 Abs. 3 OR)
    · 21.11.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Schriftliches Steigerungsangebot (Art. 58 Abs. 4 VZG)
    · 26.04.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 41_II_405
    04.06.1915 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entscheid Kantonsgericht, 25.04.2018
    · 25.04.2018 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZOR.2023.18
    ZOR.2023.18
    · 29.06.2023 · 1 Zitierungen
  • Verkehrswertschätzung einer Liegenschaft (BGer-Nr. 5A_784/2021 vom 27. Februar 2023)
    BEZ.2021.4
    · 06.09.2021 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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