Art. 259 OR

Pflicht des Mieters zu kleinen Reinigungen und Ausbesserungen

Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Forderungsverrechnung nach Eröffnung des Konkurses
    · 13.06.1989 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 253, 259 Abs. 1 OR
    · 11.12.1956 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 79_II_382
    01.01.1953 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 60_II_341
    01.01.1934 · 2 Zitierungen
  5. 5
    BGE 41_III_224
    01.01.1915 · 2 Zitierungen
  6. 6
    · 03.06.1986 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 13.12.2002 · 4 Zitierungen
  • OG.2017.00003
    25.01.2021 · 1 Zitierungen
  • Dienstbarkeit, Passivlegitimation
    · 29.05.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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