Art. 259 OR
Pflicht des Mieters zu kleinen Reinigungen und Ausbesserungen
Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Forderungsverrechnung nach Eröffnung des Konkurses2 Zitierungen
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2Art. 253, 259 Abs. 1 OR2 Zitierungen
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3BGE 79_II_3822 Zitierungen01.01.1953 · 2 Zitierungen
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4BGE 60_II_3412 Zitierungen01.01.1934 · 2 Zitierungen
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5BGE 41_III_2242 Zitierungen01.01.1915 · 2 Zitierungen
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61 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen13.12.2002 · 4 Zitierungen
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OG.2017.000031 Zitierungen25.01.2021 · 1 Zitierungen
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Dienstbarkeit, Passivlegitimation1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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