Art. 267 OR

Im Allgemeinen

1 Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.
2 Vereinbarungen, in denen sich der Mieter im Voraus verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, die anderes als die Deckung des allfälligen Schadens einschliesst, sind nichtig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erstreckung des Mietverhältnisses (Art. 267 a ff
    · 11.07.1972 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Nachlassstundung; Sistierung der Verfahren über Nachlassforderungen
    · 19.04.2017 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
    · 05.02.2008 · 0 Zitierungen
  4. 4
    · 29.11.1988 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Mieterstreckung; Geschäftsräume. 1. Streitwert (E. 1). 2. Auslegung des Begriffs "Geschäftsräume", wie er in Art. 267a OR verwendet wird (E. 2 und 3). 3. Der hier beurteilte Sachverhalt, wo eine Gemeinde die von ihr gem…
    · 17.11.1987 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    1. Lastenverzeichnis (Art. 34 VZG)
    · 28.01.1987 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.