Art. 321 OR

Persönliche Arbeitspflicht

Der Arbeitnehmer hat die vertraglich übernommene Arbeit in eigener Person zu leisten, sofern nichts anderes verabredet ist oder sich aus den Umständen ergibt.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    "Arbeit auf Abruf" (Art. 319 und 320 Abs. 2 OR; Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe)
    · 06.05.1998 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Übergangsentschädigung
    · 03.06.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 27 Abs. 2, 39 Abs. 2 BVG, Art. 331a Abs. 1 OR: Freizügigkeitsleistung. - Zur Entstehung des Anspruchs auf Freizügigkeitsleistung (Erw. 2). - Der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung darf grundsätzlich auch bei absic…
    · 25.02.1988 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitsvertrag; Teilzeit
    · 07.01.2010 · 4 Zitierungen
  • Arbeitsvertrag; Entschädigung für Bereitschaftsdienst
    · 04.10.2017 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • 18.04.2005 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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