Art. 372 OR

1 Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen.
2 Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, so hat Zahlung für jeden Teil bei dessen Ablieferung zu erfolgen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Werkvertrag, Haftung des Bauunternehmers
    · 25.06.1963 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Werkvertrag, Art. 363 ff
    · 12.11.1968 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verh…
    · 26.10.1971 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Werkvertrag
    · 27.03.1984 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Werkvertrag; Mängel
    · 17.03.2005 · 6 Zitierungen
  • Werkvertrag; Verzug
    · 31.03.2020 · 3 Zitierungen
  • Werkvertrag
    · 27.09.2022 · 2 Zitierungen

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