Art. 54 OR

Haftung urteilsunfähiger Personen

1 Aus Billigkeit kann der Richter auch eine nicht urteilsfähige Person, die Schaden verursacht hat, zu teilweisem oder vollständigem Ersatze verurteilen.
2 Hat jemand vorübergehend die Urteilsfähigkeit verloren und in diesem Zustand Schaden angerichtet, so ist er hierfür ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweist, dass dieser Zustand ohne sein Verschulden eingetreten ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftpflichtrecht
    · 23.08.1976 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 05.06.1996 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 74_II_202
    25.11.1948 · 7 Zitierungen
  4. 4
    BGE 71_II_225
    01.01.1945 · 5 Zitierungen
  5. 5
    · 06.12.1977 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 55_II_35
    01.01.1929 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • mehrfacher übler Nachrede
    SB.2013.97
    · 26.06.2015 · 2 Zitierungen
  • Anordnung der Verwahrung
    · 26.01.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • gewerbsmässiger Diebstahl vorsätzliche Tötung (Versuch), Nötigung (Versuch, mehrfache Begehung), Beschimpfung (mehrfache Begehung), Verweisungsbruch (mehrfache Begehung), Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes
    SB.2021.36
    · 13.12.2022 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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