Art. 689 OR

1 Der Aktionär übt seine Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft, wie Bestellung der Organe, Abnahme des Geschäftsberichtes und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, in der Generalversammlung aus.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Fiduziarische Gründung einer Aktiengesellschaft
    · 19.12.1989 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 69_II_246
    01.01.1943 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Stimmberechtigung des Besitzers von Inhaberaktien; Art. 689 Abs. 4 OR
    · 05.08.1986 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Aktiengesellschaft
    · 06.07.1965 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 13.12.1955 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Aktienrecht
    · 07.02.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 07.02.2002 · 1 Zitierungen
  • Erbenvertretung
    · 26.10.2023 · 0 Zitierungen
  • Z1 2022 2
    09.10.2023 · 0 Zitierungen

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