Art. 71 OR

Bestimmung nach der Gattung

1 Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt.
2 Er darf jedoch nicht eine Sache unter mittlerer Qualität anbieten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gattungskauf, Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Sachgewährleistung
    · 05.12.1995 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aussteuer- Vorzahlungsvertrag, OR Art. 1, 2, 21, 71, 184, ZGB Art. 27 Abs. 2. Rechtsnatur
    · 01.12.1959 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Mietrecht; Kündigungsschutz für einen zusammen mit einer Wohnung vermieteten Autoabstellplatz; Untersuchungsmaxime bei mietrechtlichen Streitigkeiten (Art. 253a, 266l, 269d, 274d Abs. 3 OR)
    · 13.04.1999 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Herausgabe von Inhaberaktien (Art. 641 ZGB)
    · 25.09.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 42_II_219
    01.01.1916 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 32_II_630
    06.10.1906 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • HOR.2024.19
    12.12.2025 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2024.19
    HOR.2024.19
    · 02.12.2025 · 1 Zitierungen
  • 26.08.2021 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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