Art. 71 OR
Bestimmung nach der Gattung
1 Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt.
2 Er darf jedoch nicht eine Sache unter mittlerer Qualität anbieten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gattungskauf, Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Sachgewährleistung3 Zitierungen
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2Aussteuer- Vorzahlungsvertrag, OR Art. 1, 2, 21, 71, 184, ZGB Art. 27 Abs. 2. Rechtsnatur1 Zitierungen
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3Mietrecht; Kündigungsschutz für einen zusammen mit einer Wohnung vermieteten Autoabstellplatz; Untersuchungsmaxime bei mietrechtlichen Streitigkeiten (Art. 253a, 266l, 269d, 274d Abs. 3 OR)0 Zitierungen
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4Herausgabe von Inhaberaktien (Art. 641 ZGB)0 Zitierungen
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5BGE 42_II_2190 Zitierungen01.01.1916 · 0 Zitierungen
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6BGE 32_II_6300 Zitierungen06.10.1906 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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HOR.2024.191 Zitierungen12.12.2025 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2024.191 ZitierungenHOR.2024.19· 02.12.2025 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen26.08.2021 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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