Art. 819 OR

Mängel in der Organisation der Gesellschaft

Bei Mängeln in der Organisation der Gesellschaft sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 819 und 827 OR: Organhaftung bei der GmbH
    · 29.05.2000 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Begriff des Geschädigten
    · 07.04.2022 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Insolvenztatbestand
    · 28.05.2015 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Anordnung einer ausserordentlichen Revision zur Abklärung, ob eine Gesellschaft unter die Bankengesetzgebung fällt; Pflicht zur Bevorschussung der Kosten
    · 04.04.1995 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Auflösung einer Gesellschaft (Art. 731b OR)
    ZB.2023.9
    · 25.05.2023 · 2 Zitierungen
  • Organisationsmangel
    · 17.09.2020 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Ernennung einer Vertretung der Gesellschaft in der Schweiz oder eines Sachwalters bzw. Auflösung der Gesellschaft nach Art. 731b OR
    ZKBER.2020.70
    · 29.06.2020 · 1 Zitierungen

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