Art. 819 OR
Mängel in der Organisation der Gesellschaft
Bei Mängeln in der Organisation der Gesellschaft sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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2Begriff des Geschädigten1 Zitierungen
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3Insolvenztatbestand1 Zitierungen
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4Anordnung einer ausserordentlichen Revision zur Abklärung, ob eine Gesellschaft unter die Bankengesetzgebung fällt; Pflicht zur Bevorschussung der Kosten0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Auflösung einer Gesellschaft (Art. 731b OR)2 ZitierungenZB.2023.9· 25.05.2023 · 2 Zitierungen
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Organisationsmangel1 Zitierungen
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Ernennung einer Vertretung der Gesellschaft in der Schweiz oder eines Sachwalters bzw. Auflösung der Gesellschaft nach Art. 731b OR1 ZitierungenZKBER.2020.70· 29.06.2020 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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