Art. 91 OR

Voraussetzung

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die Annahme der gehörig angebotenen Leistung oder die Vornahme der ihm obliegenden Vorbereitungshandlungen, ohne die der Schuldner zu erfüllen nicht imstande ist, ungerechtfertigterweise verweigert.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)
    · 05.11.1985 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anrechnung des während der Freistellung an einer neuen Stelle verdienten Lohnes (Art. 337c Abs. 2 OR)
    · 09.06.1992 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vollstreckung eines Wandelungsurteils; Zulässigkeit der Berufung. 1. Entscheide im Befehlsverfahren nach §§ 222 ff
    · 17.02.1983 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 59_II_305
    13.09.1933 · 2 Zitierungen
  5. 5
    BGE 42_II_219
    01.01.1916 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Annahmeverzug des Arbeitgebers; ungerechtfertigte Verweigerung der gehörig angebotenen Leistung; Betriebsschliessungen zur Bekämpfung des Coronavirus
    · 30.08.2023 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 02.12.2008 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • Forderung aus Arbeitsvertrag
    ZKBES.2022.58
    · 24.06.2020 · 1 Zitierungen
  • Durchsetzungsklage / Nachlass
    PP250027
    · 02.03.2026 · 0 Zitierungen

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