Art. 91 OR
Voraussetzung
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die Annahme der gehörig angebotenen Leistung oder die Vornahme der ihm obliegenden Vorbereitungshandlungen, ohne die der Schuldner zu erfüllen nicht imstande ist, ungerechtfertigterweise verweigert.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)6 Zitierungen
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2Anrechnung des während der Freistellung an einer neuen Stelle verdienten Lohnes (Art. 337c Abs. 2 OR)2 Zitierungen
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3Vollstreckung eines Wandelungsurteils; Zulässigkeit der Berufung. 1. Entscheide im Befehlsverfahren nach §§ 222 ff2 Zitierungen
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4BGE 59_II_3052 Zitierungen13.09.1933 · 2 Zitierungen
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5BGE 42_II_2192 Zitierungen01.01.1916 · 2 Zitierungen
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6Annahmeverzug des Arbeitgebers; ungerechtfertigte Verweigerung der gehörig angebotenen Leistung; Betriebsschliessungen zur Bekämpfung des Coronavirus1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen
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Forderung aus Arbeitsvertrag1 ZitierungenZKBES.2022.58· 24.06.2020 · 1 Zitierungen
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Durchsetzungsklage / Nachlass0 ZitierungenPP250027· 02.03.2026 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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