Art. 41 RPV

Anwendungsbereich von Artikel 24c RPG

1 Artikel 24c RPG ist anwendbar auf Bauten und Anlagen, die rechtmässig erstellt oder geändert worden sind, bevor das betreffende Grundstück Bestandteil des Nichtbaugebiets im Sinne des Bundesrechts wurde (altrechtliche Bauten und Anlagen).
2 Er ist nicht anwendbar auf allein stehende, unbewohnte landwirtschaftliche Bauten und Anlagen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen; Anwendungsbereich von Artikel 24c RPG
    · 03.04.2003 · 68 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wiederaufbau eines Wohnhauses; intertemporales Recht
    · 15.02.2001 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Umbau einer Stallbaute zu einer Zweitwohnung in einer Erhaltungszone der Gemeinde Langwies/Arosa aus dem Jahr 1996/1997 (Art. 18 RPG i.V.m. Art. 23 aRPV bzw
    · 12.12.2018 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anwendungsbereich von Art. 24c RPG
    · 20.05.2020 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Freiwilliger Abbruch und Wiederaufbau eines Doppeleinfamilienhauses in einer Streubausiedlung
    · 13.04.2011 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 21.02.2011 · 14 Zitierungen
  • Baubewilligung und Beseitigung
    · 19.05.2004 · 13 Zitierungen
  • 17.07.2003 · 13 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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