Art. 100 SchKG
Bei andern Rechten, Forderungseinzug
Das Betreibungsamt sorgt für die Erhaltung der gepfändeten Rechte und erhebt Zahlung für fällige Forderungen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Das Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff5 Zitierungen
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2BGE 65_III_1295 Zitierungen08.12.1939 · 5 Zitierungen
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34 Zitierungen
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41. Auch wer im kantonalen Verfahren die Gelegenheit, sich der Beschwerde zu widersetzen, nicht benutzt hat, ist zur Weiterziehung des die Beschwerde gutheissenden Entscheides befugt3 Zitierungen
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5Arrestierung des Anspruchs gegen eine inländische Bank auf Herausgabe von im Ausland verwahrten Wertpapieren. 1. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums können beim Drittschuldner arrestiert werden, sofern ihr Inhaber i…2 Zitierungen
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6BGE 78_III_682 Zitierungen04.04.1952 · 2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ausfallforderung (Art. 143 SchKG)2 Zitierungen
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Erhebung des Rechtsvorschlags (Rechtsschutzinteresse an der1 Zitierungen
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1 Zitierungen22.09.2004 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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