Art. 181 SchKG
Das Betreibungsamt legt den Rechtsvorschlag unverzüglich dem Gericht des Betreibungsortes vor. Dieses lädt die Parteien vor und entscheidet, auch in ihrer Abwesenheit, innert zehn Tagen nach Erhalt des Rechtsvorschlages.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren0 Zitierungen
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Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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nachträglicher Rechtsvorschlag gemäss Art. 77 SchKG0 ZitierungenPS170161· 14.08.2017 · 0 Zitierungen
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