Art. 196 SchKG
Die konkursamtliche Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft wird überdies eingestellt, wenn vor Schluss des Verfahrens ein Erbberechtigter den Antritt der Erbschaft erklärt und für die Bezahlung der Schulden hinreichende Sicherheit leistet.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anfechtung einer den Nachlass betreffenden Rentenverfügung durch einen ausschlagenden Erben1 Zitierungen
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2Mitteilungen an den Handelsregisterführer im Konkursverfahren.0 Zitierungen
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3BGE 72_III_90 Zitierungen01.01.1946 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)1 Zitierungen
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0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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