Art. 214 SchKG

Anfechtbarkeit

Die Verrechnung ist anfechtbar, wenn ein Schuldner des Konkursiten vor der Konkurseröffnung, aber in Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Konkursiten, eine Forderung an denselben erworben hat, um sich oder einem andern durch die Verrechnung unter Beeinträchtigung der Konkursmasse einen Vorteil zuzuwenden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verrechnung im Konkurs (Art. 213 und 214 SchKG). 1. Art. 213 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG schliesst die Verrechnung einer nach der Konkurseröffnung fälligen, aber vorher begründeten Forderung nicht aus (E. 3). 2. Art. 214 SchKG…
    · 09.12.1980 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verrechnung im Konkurs, Anfechtung (Art. 214, 285 ff
    · 05.12.1969 · 3 Zitierungen
  3. 3
    BGE 52_III_87
    17.06.1926 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 51_II_245
    01.01.1925 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Rückerstattungsklage und Verantwortlichkeitsklage; Zulässigkeit konzerninterner Darlehen; Ausschüttbarkeit von Agio
    · 16.10.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verrechnung im Konkurs (Art. 214 SchKG)
    · 08.03.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kollokation
    FB060044
    · 22.02.2011 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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