Art. 214 SchKG
Anfechtbarkeit
Die Verrechnung ist anfechtbar, wenn ein Schuldner des Konkursiten vor der Konkurseröffnung, aber in Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Konkursiten, eine Forderung an denselben erworben hat, um sich oder einem andern durch die Verrechnung unter Beeinträchtigung der Konkursmasse einen Vorteil zuzuwenden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verrechnung im Konkurs (Art. 213 und 214 SchKG). 1. Art. 213 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG schliesst die Verrechnung einer nach der Konkurseröffnung fälligen, aber vorher begründeten Forderung nicht aus (E. 3). 2. Art. 214 SchKG…3 Zitierungen
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2Verrechnung im Konkurs, Anfechtung (Art. 214, 285 ff3 Zitierungen
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3BGE 52_III_871 Zitierungen17.06.1926 · 1 Zitierungen
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4BGE 51_II_2451 Zitierungen01.01.1925 · 1 Zitierungen
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5Rückerstattungsklage und Verantwortlichkeitsklage; Zulässigkeit konzerninterner Darlehen; Ausschüttbarkeit von Agio0 Zitierungen
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6Verrechnung im Konkurs (Art. 214 SchKG)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kollokation0 ZitierungenFB060044· 22.02.2011 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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