Art. 241 SchKG

Die Artikel 8–11, 13, 14 Abs. 2 Ziffern 1, 2 und 4 sowie die Artikel 17–19, 34 und 35 gelten auch für die ausseramtliche Konkursverwaltung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unter welchen Voraussetzungen haben Dritte Anspruch auf Einsicht in die Konkursakten (Art. 8 Abs. 2 SchKG)? Schranken dieses Anspruchs
    · 13.02.1967 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 38_I_197
    25.01.1912 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Allgemeine Stellung, Amtsentsetzung und Ausstandspflicht des Sachwalters im Nachlassverfahren, namentlich in demjenigen der Banken und Sparkassen
    · 19.09.1968 · 3 Zitierungen
  4. 4
    Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten
    · 22.05.2015 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Ausseramtliche Konkursverwaltung (Art. 237 Abs. 2 SchKG)
    · 13.01.1975 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Kantonaler Zivilprozess, Sicherstellung für Gerichtskosten und Parteientschädigung
    · 17.06.1959 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Verweigerung Akteneinsicht
    PS240064
    · 18.06.2024 · 1 Zitierungen
  • Akteneinsicht
    · 16.09.2015 · 1 Zitierungen
  • Akteneinsicht
    PS140053
    · 25.06.2014 · 1 Zitierungen

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