Art. 241 SchKG
Die Artikel 8–11, 13, 14 Abs. 2 Ziffern 1, 2 und 4 sowie die Artikel 17–19, 34 und 35 gelten auch für die ausseramtliche Konkursverwaltung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unter welchen Voraussetzungen haben Dritte Anspruch auf Einsicht in die Konkursakten (Art. 8 Abs. 2 SchKG)? Schranken dieses Anspruchs8 Zitierungen
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2BGE 38_I_1974 Zitierungen25.01.1912 · 4 Zitierungen
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3Allgemeine Stellung, Amtsentsetzung und Ausstandspflicht des Sachwalters im Nachlassverfahren, namentlich in demjenigen der Banken und Sparkassen3 Zitierungen
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4Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten2 Zitierungen
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5Ausseramtliche Konkursverwaltung (Art. 237 Abs. 2 SchKG)0 Zitierungen
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6Kantonaler Zivilprozess, Sicherstellung für Gerichtskosten und Parteientschädigung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verweigerung Akteneinsicht1 ZitierungenPS240064· 18.06.2024 · 1 Zitierungen
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Akteneinsicht1 Zitierungen
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Akteneinsicht1 ZitierungenPS140053· 25.06.2014 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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