Art. 261 SchKG

Nach Eingang des Erlöses der ganzen Konkursmasse und nachdem der Kollokationsplan in Rechtskraft erwachsen ist, stellt die Konkursverwaltung die Verteilungsliste und die Schlussrechnung auf.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 65_III_28
    17.02.1939 · 4 Zitierungen
  2. 2
    Verrechnung im Konkurs. 1. Masseforderungen sind mit Masseschulden, insbesondere mit der Konkursdividende zu verrechnen, Forderungen des Gemeinschuldners dagegen mit der vollen Konkursforderung (Erw. 1). 2. Zum Begriff…
    · 21.03.1957 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verteilung im Konkurs (Art. 261 ff
    · 01.09.1977 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Lastenbereinigung im Konkurs. 1. Frist für die Anfechtung des mit dem Kollokationsplan zur Einsicht aufgelegten und eines nachträglich abgeänderten Lastenverzeichnisses durch Klage oder Beschwerde (Art. 250 Abs. 1 SchKG)
    · 16.02.1970 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 76_III_45
    01.01.1950 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 39_I_662
    03.12.1913 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 24.04.2006 · 2 Zitierungen
  • Anerkennung von Masseverbindlichkeiten
    · 12.09.2025 · 1 Zitierungen
  • Abschlagszahlung / Rechtsverzögerung (Beschwerde über ausseramtliche Konkursverwaltung)
    PS120205
    · 24.01.2013 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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