Art. 266 SchKG

Abschlagsverteilungen

1 Abschlagsverteilungen können vorgenommen werden, sobald die Frist zur Anfechtung des Kollokationsplanes abgelaufen ist.
2 Artikel 263 gilt sinngemäss.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abschlagsverteilung des Verwertungserlöses im Konkurs (Art. 266 SchKG). 1. Die provisorische Verteilungsliste kann innert zehn Tagen seit ihrer Auflegung beim Konkursamt oder seit ihrer Mitteilung an die Gläubiger durch…
    · 23.08.1968 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Tilgung einer vor Konkurseröffnung entstandenen Forderung, bevor ein rechtskräftiger Kollokationsplan vorliegt; Forderung der Konkursmasse aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR)
    · 07.02.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Abschlagsverteilung
    · 28.03.1979 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Verrechnung im Konkurs. 1. Masseforderungen sind mit Masseschulden, insbesondere mit der Konkursdividende zu verrechnen, Forderungen des Gemeinschuldners dagegen mit der vollen Konkursforderung (Erw. 1). 2. Zum Begriff…
    · 21.03.1957 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Verwendung eines Liquidationsüberschusses
    · 26.08.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Konkurs des Wechselbürgen. 1. Rechte des Wechselgläubigers in diesem Konkurs (Art. 208, 217 SchKG; Art. 1022 OR)
    · 16.05.1970 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Abschlagsverteilung (Beschwerde über ein Konkursamt)
    PS190208
    · 25.11.2019 · 1 Zitierungen
  • provisorische Verteilungsliste im Konkurs
    · 02.05.2017 · 1 Zitierungen
  • Verteilungsliste (Beschwerde über ein Konkursamt)
    PS160204
    · 16.01.2017 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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