Art. 305 SchKG

1 Der Nachlassvertrag ist angenommen, wenn ihm bis zum Bestätigungsentscheid zugestimmt hat:
  1. a. die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten; oder b. ein Viertel der Gläubiger, die mindestens drei Viertel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten.
2 Die privilegierten Gläubiger, der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Schuldners werden weder für ihre Person noch für ihre Forderung mitgerechnet. Pfandgesicherte Forderungen zählen nur zu dem Betrag mit, der nach der Schätzung des Sachwalters ungedeckt ist.
3 Das Nachlassgericht entscheidet, ob und zu welchem Betrage bedingte Forderungen und solche mit ungewisser Verfallzeit sowie bestrittene Forderungen mitzuzählen sind. Dem gerichtlichen Entscheide über den Rechtsbestand der Forderungen wird dadurch nicht vorgegriffen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kollokationsklage; Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Rangordnung der Gläubiger (Art. 146 SchKG, 219 SchKG; Art. 2 Abs. 3 der Schlussbestimmungen der Gesetzesänderung vom 16
    · 15.12.1998 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 293 ff
    · 30.05.2003 · 3 Zitierungen
  3. 3
    Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet
    · 13.10.2016 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Ermittlung der Mehrheiten
    · 29.01.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 335d ff
    · 21.04.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nachlassvertrag; Art. 305 Abs. 2 SchKG
    · 15.01.1981 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Nachlassstundung/Konkurseröffnung
    · 31.01.2020 · 1 Zitierungen
  • Bestätigung des Nachlassvertrages
    ZKBES.2020.123
    · 30.08.2019 · 1 Zitierungen
  • Schuldenruf
    PS250174
    · 03.09.2025 · 0 Zitierungen

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