Art. 37 SchKG

1 Der Ausdruck «Grundpfandrecht» im Sinne dieses Gesetzes umfasst: die Grundpfandverschreibung, den Schuldbrief, die Grundpfandrechte des bisherigen Rechtes, die Grundlast und jedes Vorzugsrecht auf bestimmte Grundstücke sowie das Pfandrecht an der Zugehör eines Grundstücks.
2 Der Ausdruck «Faustpfand» begreift auch die Viehverpfändung, das Retentionsrecht und das Pfandrecht an Forderungen und anderen Rechten.
3 Der Ausdruck «Pfand» umfasst sowohl das Grundpfand als das Fahrnispfand.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beneficium excussionis realis (Art. 41 SchKG). 1. Zu den Pfandrechten, deren Vorausverwertung der Schuldner verlangen kann, gehört auch das Retentionsrecht (E. 2). 2. Hat der Gläubiger mehrere durch ein einziges Pfand g…
    · 18.05.1978 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mit dem Hinweis auf eine mietrechtliche Sicherheitsleistung nach Art. 257e OR begründete Einrede der Vorausverwertung des Pfandes (Art. 41 Abs. 1bis SchKG)
    · 20.02.2003 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG)
    · 21.02.1980 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 04.05.1998 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Widerspruchsklage um ein Pfandrecht, Streitwert: a) Der Richter ist nicht an die betreibungsamtliche Schätzung gebunden. b) Der Betrag vorgehender Pfandforderungen ist abzuziehen. c) Massgebend für das Berufungsverfahre…
    · 25.04.1963 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 42_III_219
    31.05.1916 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Widerspruchsverfahren
    · 31.08.2015 · 1 Zitierungen
  • Kollokationsklage
    · 30.06.2006 · 1 Zitierungen
  • Entscheide Obergericht
    SBK 2025 1
    · 21.02.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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