Art. 7 StAhiG

Nichteintreten

Auf das Ersuchen wird nicht eingetreten, wenn:
  1. a. es zum Zweck der Beweisausforschung gestellt worden ist;
  2. b. Informationen verlangt werden, die von den Amtshilfebestimmungen des anwendbaren Abkommens nicht erfasst sind; oder c. es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Internationale Amtshilfe in Steuerangelegenheiten
    · 24.09.2015 · 337 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationale Amtshilfe in Steuersachen; Grundsatz von Treu und Glauben; einseitige Verpflichtung eines Staates; inwiefern kann Art. 7 lit. c StAhiG einem Amtshilfegesuch entgegengehalten werden? Art. 7 lit. c StAhiG i…
    · 17.03.2017 · 141 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unterscheidung zwischen Listenersuchen und Gruppenersuchen; zeitlicher Anwendungsbereich von Ziff
    · 26.07.2019 · 139 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Internationale Steueramtshilfe; Grundsatz von Treu und Glauben; Begriff der strafbaren Handlungen gemäss schweizerischem Recht
    · 16.02.2017 · 110 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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