Art. 5 StG

Beteiligungsrechte

1 Gegenstand der Abgabe sind:
  1. a. die entgeltliche oder unentgeltliche Begründung und Erhöhung des Nennwertes von Beteiligungsrechten in Form von: – Aktien inländischer Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften; – Stammanteilen inländischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung; – Genossenschaftsanteilen inländischer Genossenschaften; – Genussscheinen inländischer Gesellschaften oder Genossenschaften. Als Genussscheine gelten Urkunden über Ansprüche auf einen Anteil am Reingewinn oder am Liquidationsergebnis; – Partizipationsscheinen inländischer Gesellschaften, Genossenschaften oder gewerblicher Unternehmen des öffentlichen Rechts; – Beteiligungsscheinen von Genossenschaftsbanken. b. …
2 Der Begründung von Beteiligungsrechten im Sinne von Abs. 1 Bst. a sind gleichgestellt:
  1. a. die Zuschüsse, die die Gesellschafter oder Genossenschafter ohne entsprechende Gegenleistung an die Gesellschaft oder Genossenschaft erbringen, ohne dass das im Handelsregister eingetragene Gesellschaftskapital oder der einbezahlte Betrag der Genossenschaftsanteile erhöht wird;
  2. b. der Handwechsel der Mehrheit der Aktien, Stammanteilen oder Genossenschaftsanteile an einer inländischen Gesellschaft oder Genossenschaft, die wirtschaftlich liquidiert oder in liquide Form gebracht worden ist;
  3. c. …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erlass der Emissionsabgabe bzw. emissionsabgaberechtlicher Freibetrag
    · 07.09.2023 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Eröffnung von Veranlagungsverfügungen gegenüber Ehegatten; Solidarhaftung der Ehegatten für die Gesamtsteuer
    · 03.05.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 58 OR, Haftpflicht des Strasseneigentümers. 1. Grenzen der einem Kanton obliegenden Pflicht, Glatteis auf seinem Strassennetz zu bekämpfen
    · 15.02.1972 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Die Staatsverfassung des Kantons St
    · 15.05.1968 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kantonales Steuerrecht
    · 20.01.1960 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 48_I_349
    01.01.1922 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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