Art. 7 StG
1 Die Abgabeforderung entsteht:
- a. bei Aktien, Partizipationsscheinen, Stammanteilen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei Beteiligungsscheinen von Genossenschaftsbanken: im Zeitpunkt der Eintragung der Begründung oder der Erhöhung der Beteiligungsrechte ins Handelsregister; [tab] abis. bei Beteiligungsrechten, die im Verfahren der bedingten Kapitalerhöhung begründet werden: im Zeitpunkt ihrer Ausgabe;
- b. … c. bei Genossenschaftsanteilen: im Zeitpunkt ihrer Begründung oder Erhöhung;
- d. bei Genussscheinen: im Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder Erhöhung;
- e. bei Zuschüssen und bei einem Handwechsel der Mehrheit von Beteiligungsrechten: im Zeitpunkt des Zuschusses oder des Handwechsels;
- f. bei Beteiligungsrechten, die im Rahmen eines Kapitalbands nach den Artikeln 653s ff. des Obligationenrechts ausgegeben werden, am Ende des Kapitalbands.
2 …
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Auslegung eines ausländischen Vertrags in abgaberechtlichem Kontext0 Zitierungen
-
2Erlass der Emissionsabgabe bzw. emissionsabgaberechtlicher Freibetrag0 Zitierungen
-
3Nachlass- und Erbschaftssteuer; Zuständigkeit der Steuer(gerichts)behörden oder der Zivilgerichtsbarkeit für die Beurteilung von steuerschuldbezogenen Regressansprüchen unter Nachlassbegünstigten? Gemäss einer aus Art.…0 Zitierungen
-
4Die Staatsverfassung des Kantons St0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Emissionsabgabe; Erlass4 Zitierungen
-
4 Zitierungen
-
3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.