Art. 7 StG

1 Die Abgabeforderung entsteht:
  1. a. bei Aktien, Partizipationsscheinen, Stammanteilen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei Beteiligungsscheinen von Genossenschaftsbanken: im Zeitpunkt der Eintragung der Begründung oder der Erhöhung der Beteiligungsrechte ins Handelsregister; [tab] abis. bei Beteiligungsrechten, die im Verfahren der bedingten Kapitalerhöhung begründet werden: im Zeitpunkt ihrer Ausgabe;
  2. b. … c. bei Genossenschaftsanteilen: im Zeitpunkt ihrer Begründung oder Erhöhung;
  3. d. bei Genussscheinen: im Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder Erhöhung;
  4. e. bei Zuschüssen und bei einem Handwechsel der Mehrheit von Beteiligungsrechten: im Zeitpunkt des Zuschusses oder des Handwechsels;
  5. f. bei Beteiligungsrechten, die im Rahmen eines Kapitalbands nach den Artikeln 653s ff. des Obligationenrechts ausgegeben werden, am Ende des Kapitalbands.
2 …

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auslegung eines ausländischen Vertrags in abgaberechtlichem Kontext
    · 12.03.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erlass der Emissionsabgabe bzw. emissionsabgaberechtlicher Freibetrag
    · 07.09.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachlass- und Erbschaftssteuer; Zuständigkeit der Steuer(gerichts)behörden oder der Zivilgerichtsbarkeit für die Beurteilung von steuerschuldbezogenen Regressansprüchen unter Nachlassbegünstigten? Gemäss einer aus Art.…
    · 29.07.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Die Staatsverfassung des Kantons St
    · 15.05.1968 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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