Art. 287 StGB
Amtsanmassung
Wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes oder militärische Befehlsgewalt anmasst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Amtsanmassung, rechtswidrige Absicht13 Zitierungen
-
2Anrechnung der Untersuchungshaft0 Zitierungen
-
3Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (Art. 60 OR)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.1473 ZitierungenSBK.2022.147· 07.12.2022 · 3 Zitierungen
-
Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.1462 ZitierungenSBK.2022.146· 07.12.2022 · 2 Zitierungen
-
Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.1482 ZitierungenSBK.2022.148· 07.12.2022 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.