Art. 287 StGB

Amtsanmassung

Wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes oder militärische Befehlsgewalt anmasst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Amtsanmassung, rechtswidrige Absicht
    · 03.06.2002 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anrechnung der Untersuchungshaft
    · 29.05.2007 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (Art. 60 OR)
    · 18.09.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.147
    SBK.2022.147
    · 07.12.2022 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.146
    SBK.2022.146
    · 07.12.2022 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.148
    SBK.2022.148
    · 07.12.2022 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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