Art. 289 StGB

Wer eine Sache, die amtlich mit Beschlag belegt ist, der amtlichen Gewalt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verstrickungsbruch; Bruch amtlicher Beschlagnahme
    · 09.07.1993 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verhältnis der Art. 286 und 292 StGB zu den Bestimmungen über den Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren (Art. 323 und 324 StGB).
    · 22.12.1955 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Gewerbsmässiger Betrug, Bruch amtlicher Beschlagnahme; Zivilanspruch; Beweiswürdigung, Grundsatz in dubio pro reo
    · 12.11.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe, mehrfache Urkundenfälschung etc.; Willkür
    · 05.03.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Mehrfacher, teilweise versuchter Bruch amtlicher Beschlagnahme; Willkür, keine Strafe ohne Gesetz
    · 19.11.2025 · 1 Zitierungen

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