Art. 289 StGB
Wer eine Sache, die amtlich mit Beschlag belegt ist, der amtlichen Gewalt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verstrickungsbruch; Bruch amtlicher Beschlagnahme2 Zitierungen
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20 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Gewerbsmässiger Betrug, Bruch amtlicher Beschlagnahme; Zivilanspruch; Beweiswürdigung, Grundsatz in dubio pro reo3 Zitierungen
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Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe, mehrfache Urkundenfälschung etc.; Willkür2 Zitierungen
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Mehrfacher, teilweise versuchter Bruch amtlicher Beschlagnahme; Willkür, keine Strafe ohne Gesetz1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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