Art. 323 StGB

Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren

Mit Busse wird bestraft:
1. der Schuldner, der einer Pfändung oder der Aufnahme eines Güter-verzeichnisses, die ihm gemäss Gesetz angekündigt worden sind, weder selbst beiwohnt noch sich dabei vertreten lässt (Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1, 163 Abs. 2 und 341 Abs. 1 SchKG );
2. der Schuldner, der seine Vermögensgegenstände, auch wenn sie sich nicht in seinem Gewahrsam befinden, sowie seine Forderungen und Rechte gegenüber Dritten nicht so weit angibt, als dies zu einer genügenden Pfändung oder zum Vollzug eines Arrestes nötig ist (Art. 91 Abs. 1 Ziff. 2 und 275 SchKG);
3. der Schuldner, der seine Vermögensgegenstände, auch wenn sie sich nicht in seinem Gewahrsam befinden, sowie seine Forderungen und Rechte gegenüber Dritten bei Aufnahme eines Güterverzeichnisses nicht vollständig angibt (Art. 163 Abs. 2, 341 Abs. 1 SchKG);
4. der Schuldner, der dem Konkursamt nicht alle seine Vermögensgegenstände angibt und zur Verfügung stellt (Art. 222 Abs. 1 SchKG);
5. der Schuldner, der während des Konkursverfahrens nicht zur Verfügung der Konkursverwaltung steht, wenn er dieser Pflicht nicht durch besondere Erlaubnis enthoben wurde (Art. 229 Abs. 1 SchKG).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Betrügerischer Konkurs, Ungehorsam im Konkursverfahren (Art. 163 Ziff. 1, Art. 323 StGB). 1. Blosses Schweigen gilt nur dann als Vermögensverminderung zum Schein, wenn ein geringerer als der wirkliche Vermögensbestand v…
    · 17.09.1976 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren
    · 28.10.1980 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 10.04.1962 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verhältnis der Art. 286 und 292 StGB zu den Bestimmungen über den Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren (Art. 323 und 324 StGB).
    · 22.12.1955 · 5 Zitierungen
  5. 5
    BGE 70_IV_179
    27.10.1944 · 5 Zitierungen
  6. 6
    · 27.10.1967 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Pfändungsbetrug sowie Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren
    · 11.01.2011 · 6 Zitierungen
  • Gewerbsmässiger Betrug, betrügerischer Konkurs etc.; Strafzumessung; Willkür, rechtliches Gehör
    · 23.08.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Mehrfache Veruntreuung, mehrfacher Pfändungsbetrug; Willkür, Grundsatz in dubio pro reo etc.
    · 30.11.2012 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

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