Art. 1 StPO

Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Bundes und der Kantone.
2 Die Verfahrensvorschriften anderer Bundesgesetze bleiben vorbehalten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Form der Zustellung im Ordnungsbussenverfahren
    · 15.05.2019 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Polizeigesetz des Kantons Zürich; verdeckte Vorermittlung, Chatroom-Überwachung, Schutz des Post- und Fernmeldeverkehrs
    · 01.10.2014 · 5 Zitierungen
  3. 3
    · 14.01.2015 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren
    · 15.05.2019 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kosten des Strafbefehlsverfahrens (6B_1005/2014)
    BES.2014.44
    · 28.07.2014 · 14 Zitierungen
  • Verfahrenskosten
    BES.2017.115
    · 02.08.2017 · 8 Zitierungen
  • Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung
    BES.2016.190
    · 10.01.2017 · 6 Zitierungen

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