Art. 1 StPO
Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz regelt die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Bundes und der Kantone.
2 Die Verfahrensvorschriften anderer Bundesgesetze bleiben vorbehalten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Form der Zustellung im Ordnungsbussenverfahren5 Zitierungen
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2Polizeigesetz des Kantons Zürich; verdeckte Vorermittlung, Chatroom-Überwachung, Schutz des Post- und Fernmeldeverkehrs5 Zitierungen
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3Art. 1 Abs. 1 lit. b und Art. 67a IRSG4 Zitierungen
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4Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kosten des Strafbefehlsverfahrens (6B_1005/2014)14 ZitierungenBES.2014.44· 28.07.2014 · 14 Zitierungen
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Verfahrenskosten8 ZitierungenBES.2017.115· 02.08.2017 · 8 Zitierungen
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Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung6 ZitierungenBES.2016.190· 10.01.2017 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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