Art. 123 StPO
Bezifferung und Begründung
1 Die in der Zivilklage geltend gemachte Forderung ist nach Möglichkeit in der Erklärung nach Artikel 119 zu beziffern und, unter Angabe der angerufenen Beweismittel, kurz schriftlich zu begründen.
2 Bezifferung und Begründung haben innert der von der Verfahrensleitung gemäss Artikel 331 Abs. 2 angesetzten Frist zu erfolgen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei22 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen
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11 Zitierungen30.09.2016 · 11 Zitierungen
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9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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