Art. 145 StPO
Schriftliche Berichte
Die Strafbehörde kann eine einzuvernehmende Person einladen, an Stelle einer Einvernahme oder zu ihrer Ergänzung einen schriftlichen Bericht abzugeben.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Eigentumsgarantie; Vernichtung beschlagnahmten Hanfs während des Untersuchungsverfahrens0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, Willkür20 Zitierungen
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Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung12 Zitierungen
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Mehrfache üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.