Art. 145 StPO

Schriftliche Berichte

Die Strafbehörde kann eine einzuvernehmende Person einladen, an Stelle einer Einvernahme oder zu ihrer Ergänzung einen schriftlichen Bericht abzugeben.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eigentumsgarantie; Vernichtung beschlagnahmten Hanfs während des Untersuchungsverfahrens
    · 09.12.2004 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, Willkür
    · 25.11.2015 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  • Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung
    · 21.04.2023 · 12 Zitierungen
  • Mehrfache üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung
    · 28.03.2017 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

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