Art. 161 StPO
Abklärung der persönlichen Verhältnisse im Vorverfahren
Die Staatsanwaltschaft befragt die beschuldigte Person über ihre persönlichen Verhältnisse nur dann, wenn mit einer Anklage oder einem Strafbefehl zu rechnen oder es aus anderen Gründen notwendig ist.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Untersuchungsgrundsatz; Einholen von Berichten und Auskünften; Auskünfte über Vorstrafen und den Leumund der beschuldigten Person1 Zitierungen
-
2Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Parteientschädigung; Rechtsgleichheit; Willkür2 Zitierungen
-
2 Zitierungen14.08.2003 · 2 Zitierungen
-
1 Zitierungen22.01.2001 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.