Art. 17 StPO
Übertretungsstrafbehörden
1 Bund und Kantone können die Verfolgung und Beurteilung von Übertretungen Verwaltungsbehörden übertragen.
2 Übertretungen, die im Zusammenhang mit einem Verbrechen oder Vergehen verübt worden sind, werden zusammen mit diesem durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte verfolgt und beurteilt.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeit für den Erlass von Übertretungsstrafbefehlen10 Zitierungen
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2Verfahren vor den Übertretungsstrafbehörden2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Beschwerdelegitimation der Übertretungsstrafbehörden2 Zitierungen
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Verstoss gegen das Verkehrsreglement; Nichteintreten1 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 29.11.20171 ZitierungenST.2016.82· 29.11.2017 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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