Art. 17 StPO

Übertretungsstrafbehörden

1 Bund und Kantone können die Verfolgung und Beurteilung von Übertretungen Verwaltungsbehörden übertragen.
2 Übertretungen, die im Zusammenhang mit einem Verbrechen oder Vergehen verübt worden sind, werden zusammen mit diesem durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte verfolgt und beurteilt.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zuständigkeit für den Erlass von Übertretungsstrafbefehlen
    · 01.02.2016 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verfahren vor den Übertretungsstrafbehörden
    · 25.09.2014 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Beschwerdelegitimation der Übertretungsstrafbehörden
    · 10.12.2013 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Verstoss gegen das Verkehrsreglement; Nichteintreten
    · 03.04.2025 · 1 Zitierungen
  • Entscheid Kantonsgericht, 29.11.2017
    ST.2016.82
    · 29.11.2017 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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