Art. 207 CrimPC
Voraussetzungen und Zuständigkeit
1 Eine Person kann polizeilich vorgeführt werden, wenn:
- a. sie einer Vorladung nicht Folge geleistet hat;
- b. aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, sie werde einer Vorladung nicht Folge leisten;
- c. bei Verfahren wegen Verbrechen oder Vergehen ihr sofortiges Erscheinen im Interesse des Verfahrens unerlässlich ist;
- d. sie eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtigt wird und Haftgründe zu vermuten sind.
2 Die Vorführung wird von der Verfahrensleitung angeordnet.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Strafverfahren; Vorführung/Verfahrenshandlungen der Polizei3 citations
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Strafverfahren; Zwangsmassnahmen2 citations
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.2371 citationsSBK.2022.237· 08/17/2022 · 1 citations de
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